Privatinsolvenzen 2020 auf Tiefstand: Experten vermuten steigende Zahlen im kommenden Jahr
Wie das Statistische Bundesamt mitteilte, waren in diesem Jahr nicht nur die Unternehmens- sondern auch die Privatinsolvenzen rückläufig. Dies mag natürlich zunächst überraschen, wenn man bedenkt, dass die Wirtschaftskraft wegen Corona stark eingebrochen ist und viele Arbeitsstellen entweder weggefallen sind, oder auf Kurzarbeit umgestellt wurden. Experten gehen daher davon aus, dass im kommenden Jahr mit einer deutlichen Zunahme an Privatinsolvenzen zu rechnen ist. Tatsächlich könnte aber auch eine neue Gesetzesänderung dazu geführt haben, dass die Zahl der Insolvenzanträge zumindest vorläufig gesunken ist. Für Vermieter kann dies unter Umständen negative Auswirkungen haben.
Privatinsolvenz bis zur neuen Reform
Wenn Privatpersonen überschuldet sind und Probleme haben den Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, kommt für diese eine Privatinsolvenz – oder auch Verbraucherinsolvenz genannt – in Frage. Hierbei handelt es sich um ein Verfahren, welches gerichtlich begleitet wird und eine Schuldenfreiheit nach einigen Jahren verspricht. Die Ursachen für die Zahlungsunfähigkeit sind vielseitig und können von plötzlichem Jobverlust über eine schwere Krankheit bis hin zu selbstverschuldeter Überschuldung reichen. Der Schuldner nutzt in der Wohlverhaltensphase, in welcher er keine neuen Schulden anhäufen darf, ein Konto mit einem Pfändungsfreibetrag. Alles was über diesem Freibetrag liegt, erhalten die Gläubiger. Nach Ende der Wohlverhaltensphase werden die Schulden im Rahmen eines Restschuldbefreiungsverfahrens gelöscht und die Gläubiger müssen auf eine Zahlung der übrigen Schulden verzichten. Bisher betrug die Dauer der Verbraucherinsolvenz in der Regel sechs Jahre, wobei nach Rückzahlung größerer Beträge auch kürzere Zeiträume für die Privatinsolvenz möglich waren. Eine neue Gesetzesregelung verändert die Situation nun jedoch zu Gunsten der Schuldner.
Was eine Privatinsolvenz der Mieter für Immobilieneigentümer bedeutet
Das Procedere einer Privatinsolvenz ist komplex, weshalb viele Schuldner davor zurückschrecken. Ferner müssen Schuldner, die ein solches Verfahren durchlaufen, immer mit Nachteilen rechnen. Viele Vermieter schrecken davor zurück, wenn sich potenzielle Mieter in einer Privatinsolvenz befinden. Dies liegt zum Beispiel an dem geringeren zur Verfügung stehenden Einkommen. Anhand der Gehaltsnachweise können potenzielle Neumieter gut dastehen, faktisch wird jedoch das komplette Einkommen, welches oberhalb des Pfändungsfreibetrages liegt, gepfändet. Der Pfändungsfreibetrag liegt derzeit (Stand: 2020) bei 1.178,59 Euro monatlich für ledige Personen ohne Unterhaltsverpflichtungen. Schon allein aus diesem Grund ist es Immobilienbesitzern anzuraten, sich Informationen hinsichtlich einer bestehendem Privatinsolvenz der zukünftigen Mieter einzuholen. Auskunft hierüber erhalten Immobilienbesitzer zum Beispiel unter anderem bei Mietercheck.de.
Weitere Schwierigkeiten entstehen, wenn Mieter Mietschulden anhäufen und diese in das Insolvenzverfahren mit einfließen lassen. Im schlimmsten Fall gehen Vermieter dann leer aus und es hilft nur noch eine Kündigung wegen rückständiger Miete. Sollte die Zahl der Privatinsolvenzen 2021 also tatsächlich, wie von zahlreichen Experten prophezeit, zunehmen, kann dies für Vermieter mit säumigen Mietzahlern problematisch werden. Vermieter sollten daher ausstehende Mietschulden rechtzeitig anmahnen und im Zweifelsfall eine Kündigung aussprechen. So lässt sich schlimmerer Schaden verhindern.
Gründe, die 2021 zu mehr Privatinsolvenzen führen können
Letztendlich sind zwei Gründe zu nennen, warum die Zahl der Privatinsolvenzen im kommenden Jahr zunehmen könnte. Zum einen sind nicht nur zahlreiche Unternehmen von der Coronakrise betroffen und existenziell bedroht, sondern auch viele Privatpersonen. Während einige Arbeitnehmer lediglich ins Home Office geschickt werden und keine größeren finanziellen Einbußen zu befürchten haben, müssen andere mit Kurzarbeit oder gar einer Kündigung rechnen. In beiden Fällen wird es für die Arbeitnehmer schwierig, den laufenden Verpflichtungen nachzukommen. Im schlimmsten Fall müssen diese aufgrund der Zahlungsunfähigkeit Privatinsolvenz anmelden. Dies kann dann auch Vermieter betreffen, sofern Mietschulden bestehen. Ferner benötigen Privatinsolvenzen aktuell mehr Zeit zur Bearbeitung, da auch die Behörden derzeit nicht schnell genug arbeiten können und von der Pandemie betroffen sind.
Des Weiteren trat am 01.10.2020 eine neue Insolvenzverordnung in Kraft. Laut dieser dauert ein Insolvenzverfahren künftig nur noch drei statt wie bisher sechs Jahre. Hiermit kommt der Gesetzgeber einer EU-Richtlinie nach, wobei die Gesetzesänderung vorläufig nur bis Mitte 2025 gelten soll, um auf mögliche negative Auswirkungen zu reagieren. Für private Schuldner ist dies natürlich ein Grund, den Antrag auf Privatinsolvenz etwas hinauszuzögern und ins nächste Jahr zu verschieben – die Zeit mit einem Leben an der Pfändungsgrenze wird so reduziert.
Wie sich Vermieter vor der Privatinsolvenz der Mieter schützen können
Für Vermieter wird es immer dann kritisch, wenn der Mieter in eine Privatinsolvenz gerät und offene Mietschulden hat. Fließen diese in das Insolvenzverfahren ein, erhält der Immobilienbesitzer als Gläubiger im schlimmsten Fall nichts. Ratsam ist es daher, Mietrückstände unverzüglich anzumahnen. Ferner können im Vorhinein einige Vorkehrungen getroffen werden, damit Vermieter auf der sicheren Seite sind. Neben obligatorischen Gehaltsnachweisen sollte der potenzielle Mieter hinsichtlich seiner Bonität überprüft werden. Der Mietercheck ist hier behilflich und überprüft anhand staatlicher und nicht-staatlicher Register wie es um die Bonität des Mietinteressenten bestellt ist und ob derzeit laufende Insolvenzverfahren bestehen. Dieser Schutz ist für Immobilienbesitzer nachhaltig und reduziert das Risiko von Zahlungsausfällen enorm.